Baurecht Anwalt Bremen
Bauvertrag, Mängel, Gewährleistung, Werklohn.
Baurecht und Werkvertragsrecht
Rechtsanwalt Dr. Barre
Im Rahmen des Immobilienrechtsbereichs berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Dr. Barre in allen Fragen des privaten Baurechts und Werkvertragsrechts.
Für eine umfassende Rechtsberatung im Bereich Vertragsrecht, insbesondere bei Fragestellungen zu Werkverträgen und Werklohn, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren. Rechtsanwalt Dr. Barre steht Ihnen kompetent zur Seite.
Baurecht und Werkvertragsrecht
Themenschwerpunkte im Baurecht und Werkvertragsrecht umfassen unter anderem:
- Bauvertragsrecht
- Bauträgervertrag und Baufinanzierung
- Mängel der Werkleistung
- Gewährleistung - Nachbesserung, Schadenersatz, Minderung, Rücktritt
- Bauhandwerkersicherungshypothek
- Kündigung des Bauvertrags
Anwaltliche Leistungen im Baurecht und Werkvertragsrecht
Das private Baurecht bzw. Werkvertragsrecht regelt im Unterschied zum öffentlichen Baurecht zumeist vertragliche Beziehungen zwischen Handwerksunternehmen, Bauherrn und Architekten. Im Baurecht werden regelmäßig BGB-Werkverträge oder VOB-Werkverträge zwischen den Parteien vereinbart. Es ist zumeist unerlässlich, die einzelnen Bestimmungen genau zu kennen, um seine Ansprüche frühzeitig überwachen und geltend machen zu können. Unsere Anwälte helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte umzusetzen.
Aber auch, wenn die Reparatur einer Sache, wie etwa eines Kfz beauftragt ist, findet zumeist Werkvertragsrecht Anwendung.
Zumeist entstehen Rechtsstreitigkeiten durch Unkenntnis der vereinbarten Regelungswerke. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmer werden oft vereinbart, aber oftmals nur gelegentlich zur Kenntnis genommen.
Die vorausschauende anwaltliche Beratung kann Streit bereits frühzeitig vermeiden. Im privaten Baurecht / Werkvertragsrecht berät Sie Rechtsanwalt Dr. Barre bei der Prüfung von Werkverträgen u.a. zur Erstellung von schlüsselfertigen Häusern, Sanierungs-, Reparatur- und Renovierungsarbeiten und anderen Gewerken.
Rechtsanwalt Dr. Barre steht Ihnen u.a. bei der außergerichtlichen wie gerichtlichen Durchsetzung von:
- Werklohnansprüchen
- Gewährleistungsansprüchen wie Nacherfüllung, Minderung und Schadenersatz
- Ansprüchen in der Bauinsolvenz
zur Verfügung.
In geeigneten Fällen organisiert Rechtsanwalt Dr. Barre für Sie das selbständige Beweissicherungsverfahren, um Ihre Ansprüche vorab und zeitnah in einem gerichtlichen Verfahren feststellen zu lassen.
Ihr Kosten-Nutzeninteresse steht im Mittelpunkt der anwaltlichen Beratung. Durch eine gezielte Erörterung mit Ihnen werden wirtschaftlich wie rechtlich tragfähige Lösungsoptionen umgesetzt.